Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stadtwerk Haßfurt GmbH (nachfolgend STWHAS) für den Stadtwerk Haßfurt Shop
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge, die STWHAS mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB („Kunde“) schließt.
(2) Bei den Verträgen zwischen dem Kunden und STWHAS handelt es sich um den Kauf von Hardware durch den Kunden und, soweit ausdrücklich vereinbart, um damit zusammenhängende Dienstleistungen von STWHAS.
§ 2 Vertragsschluss, Vertragsgegenstand
(1) Ein Vertrag zwischen dem Kunden und STWHAS kommt zustande, wenn der Kunde eine Bestellung im Stadtwerk Haßfurt Shop tätigt (Angebot) und dieses durch STWHAS in Form einer Vertragsbestätigung oder durch Zusendung der Ware angenommen wird.
(2) STWHAS ist nicht zur Annahme von Bestellungen verpflichtet
(3) Mit Vertragsschluss kommt zwischen STWHAS und dem Kunden ein Kaufvertrag über die Lieferung der bestellten Hardware zustande. STWHAS ist nicht zum Aufbau oder der Installierung der bestellten Hardware verpflichtet. Die Leistungen von STWHAS umfassen keine Internetanbindung am Standort des Kunden.
§ 3 Entgelte
(1) Der Kunde ist zur Zahlung der vereinbarten Entgelte verpflichtet. Sämtliche Entgelte verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Soweit im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart ist, wird die Zahlung von Kaufpreisen mit Abschluss des jeweiligen Vertrages fällig.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
Kaufgegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von STWHAS.
§ 5 Mängelansprüche
Mängelansprüche des Kunden richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 6 Haftung
(1) STWHAS haftet unbegrenzt in Fällen der ausdrücklichen und schriftlichen Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Sach- oder Vermögensschäden sowie wegen vorsätzlicher, grob fahrlässiger oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) STWHAS haftet nach dem Produkthaftungsgesetz.
(3) STWHAS haftet im Falle einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung nur bei solchen vertragswesentlichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. STWHAS haftet hierbei jedoch begrenzt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren, vertragstypischen Schaden.
(4) STWHAS hat Lieferverzögerungen und Leistungsstörungen aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt nicht zu vertreten.
(5) Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere Streik, rechtmäßige unternehmensinterne Arbeitskampfmaßnahmen, Krieg, Unruhen, Naturgewalten, Feuer, Sabotageangriffe durch Dritte oder der unverschuldete Wegfall von Genehmigungen. STWHAS wird den Kunden über den Eintritt von Ereignissen höherer Gewalt informieren.
(6) Soweit die Haftung nach den vorstehenden Absätzen wirksam ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, der sonstigen Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von STWHAS.
§ 7 Mitwirkungspflichten und Beistellungen
(1) Der Kunde ist verpflichtet, STWHAS erkennbare Mängel oder Störungen unverzüglich anzuzeigen und STWHAS in zumutbarem Umfang bei der Entstörung zu unterstützen.
(2) Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, ist der Kunde für die Installation der Endgeräte vor Ort verantwortlich. Der Kunde nimmt die Anschaltung der Endgeräte an die dafür vorgesehenen Schnittstellen gemäß der jeweiligen Installationsanleitung eigenverantwortlich vor.
§ 8 Abtretungen
Der Kunde ist zur Abtretung von Forderungen gegen STWHAS nicht berechtigt.
§ 9 Aufrechnung / Zurückbehaltungsrechte
(1) Eine Aufrechnung oder die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
(2) Zudem ist die Ausübung des Zurückbehaltungsrechtes nur zulässig, wenn der Gegenanspruch des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 10 Software und Lizenzrechte
(1) An der, dem Kunden bereitgestellten Software und ggf. nachträglichen Ergänzungen wird dem Kunden ein dauerhaftes, einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht zur bestimmungsgemäßen Nutzung der vertragsgegenständlichen Software im Objektcode eingeräumt.
(2) Wird die vertragsgemäße Nutzung durch Rechte Dritter beeinträchtigt, so hat STWHAS in einem für den Kunden zumutbaren Umfang das Recht, nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten Lizenzen zu erwerben, die Software zu ändern oder ganz oder teilweise gegen gleichwertige Software auszutauschen.
§ 11 Datenschutz
STWHAS erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Gesetze und Bestimmungen.
§ 12 Hinweise nach dem Batteriegesetz (BattG.)
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus sind wir als Händler gemäß Batteriegesetz (BattG.) verpflichtet, unsere Kunden auf Folgendes hinzuweisen: Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Sie sind gesetzlich verpflichtet, Batterien und Akkus zurückzugeben. Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die die Umwelt oder Ihre Gesundheit schädigen können. Als Endverbraucher können Sie Batterien und Akkus aus unserem Sortiment in einer unserer Verkaufsstellen unentgeltlich zurückgeben. Sie können diese aber auch ausreichend frankiert per Post an uns unter nachstehend aufgeführte Adresse zurücksenden. Wir werden sie dann – ebenfalls für Sie unentgeltlich – entsorgen. Sie können Akkus und Batterien ebenfalls einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort zurückgeben. Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne – was bedeutet, dass Sie diese nicht im Hausmüll entsorgen dürfen – und dem chemischen Symbol des jeweiligen Schadstoffes (z. B. „Cd“ für Cadmium, „Pb“ für Blei, „Hg“ für Quecksilber) gekennzeichnet.
Soweit Sie Batterien und Akkus an uns zurücksenden möchten, übersenden Sie diese bitte an die nachfolgende Adresse:
Stadtwerk Haßfurt GmbH
Augsfelder Straße 6
97437 Haßfurt
Weitere Hinweise zum BattG., insbesondere auch die Möglichkeit zum Download der Verordnung finden Sie beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (www.bmu.de).
§ 13 Hinweise zur Elektroschrott-Verordnung
Am 24.03.2006 trat eine neue Regelung in Kraft: Verbraucher können ab diesem Stichtag ihre Elektro-Altgeräte kostenlos bei kommunalen Sammelstellen abgeben. Die Hersteller sind dann für die weitere Entsorgung zuständig. Außerdem dürfen bestimmte gefährliche Stoffe bei der Herstellung von Elektrogeräten nicht mehr verwendet werden. Wir bestätigen Ihnen hiermit, dass die Ware eine gültige WEEE-Registrierung hat. Ihre ausgedienten Geräte geben Sie daher bitte bei einer der kommunalen Sammelstellen ab, was für Sie kostenlos erfolgt.
Ziele und Inhalte des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die Natürlich voller Energie. umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG.): Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik- Altgeräte und der Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Ziel ist die Vermeidung von Abfällen aus Elektro- und Elektronikgeräten, die Reduzierung der Abfallmenge durch Wiederverwendung durch Vorgabe von Sammel-, Verwertungs- und Recyclingquoten und die Verringerung des Schadstoffgehalts der Geräte. Bezogen auf ganz Deutschland sollen aus privaten Haushalten mindestens 4 kg Altgeräte pro Einwohner und Jahr gesammelt werden. Durch das Verbot der Verwendung´bestimmter gefährlicher Stoffe bei der Produktion von Neugeräten sollen Belastungen für Umwelt und Gesundheit von vornherein vermieden werden und Entsorgungsprobleme gar nicht erst entstehen. Die Verpflichtung, für die Entsorgung, d. h. für die Behandlung, Verwertung und Beseitigung der Geräte Verantwortung zu übernehmen, soll die Hersteller dazu zwingen, den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte in ihre Kalkulation einzubeziehen.
§ 14 Hinweise zum Bestellprozess
(1) Bei Bestellungen über unseren Online-Shop kommt der Vertrag zustande mit:
Stadtwerk Haßfurt GmbH
Augsfelder Straße 6
97437 Haßfurt
Telefon: 0 95 21 94 94-0
Telefax: 0 95 21 94 94-340
Internet: http://www.stadtwerkhassfurt.de
Email: info@stwhas.de
Geschäftsführung: Dipl. Ing. (FH) Norbert Zösch
Sitz der Gesellschaft: Haßfurt
Handelsregister-Nr.: HRB 4466
(2) Zur Verfügung stehende Sprachen: Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.
(3) Gegenstand des Online-Shops sind Waren, die der Erweiterung des STWHAS Smart Home Systems zur Automatisierung, insbesondere der zeitlichen Steuerung von Energieverbrauchern in Wohnung und Haus, dienen. Die STWHAS Smart Home Geräte (Hardware aus dem Stadtwerk Haßfurt Shop) und Apps können nur im Zusammenhang mit dem STWHAS Smart Home Portal und der STWHAS Smart Home Software genutzt werden und kommunizieren über eine verschlüsselte Funkverbindung.
(4) Kundendienstkontakt: Sie erreichen unseren Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen Werktags (Mo-Fr) 9-16 Uhr unter support@rabbithome.de, 09521 9494-0.
§ 15 Änderung der Allgemeinen Nutzungsbedingungen
STWHAS ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. STWHAS wird den Nutzer mindestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden der Änderung in Textform über die Änderung informieren. Der Nutzer ist berechtigt, den Änderungen innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung zu widersprechen. STWHAS wird den Nutzer in ihrer Mitteilung auf dieses Widerspruchsrecht gesondert hinweisen. Widerspricht der Nutzer nicht fristgemäß, so werden die geänderten Bedingungen entsprechend der Ankündigung wirksam einbezogen. Widerspricht der Nutzer, ist STWHAS zur Kündigung des Vertrages berechtigt.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Diese Bedingungen sind abschließend. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(2) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.