Fortführung der Volleinspeisung
Haben Sie bis zum 31.12.2024 nichts an ihrer Anlage (keine Zählerplatz- und/oder Eigenverbrauchsumrüstung), fallen Sie automatisch in die Kategorie der sogenannten Anschlussvergütung nach EEG 2021. Sie bekommen dabei vom regionalen Netzbetreiber pro kWh erzeugte Energie:
- Marktwert Solar (Jahresmittelwert aktuell September 2024): 4,723 ct/kWh
- abzgl. Vermarktungspauschale: 0,4 ct/kWh
- Resultierende Vergütung: 4,323 ct/kWh
Da wir als Stadtwerk jedoch großes Interesse daran haben, Ihren erneuerbar erzeugten Strom weiterhin im Netz zu behalten, möchten wir auf der Erzeugungsseite ebenso innovativ sein, wie im Bereich des Strombezuges. Auf Grund dessen stocken wir Ihre gesetzliche Vergütung auf und bezahlen freiwillig die Differenz zum in der Erzeugungsstunde relevanten Börsenstrompreis auf die resultierende Vergütung aus dem bestehenden Marktwert-Solar hinzu.
Da die Börsenstrompreise durchaus negativ sein könnten oder unterhalb des Marktwert-Solar liegen und wir von Ihnen somit eine Zahlung einfordern müssten, integrieren wir bei der Vergütung für Sie eine Ober- und Untergrenze. Sie erhalten von uns somit nie weniger als den Betrag für den aktuellen Marktwert-Solar (abzgl. Vermarktungskosten) und die Obergrenze ist gedeckelt bei einem Betrag von 10 ct/kWh.
Direktvermarktung
Bei der Direktvermarktung ist der Ablauf der Abrechnung ähnlich der derzeitigen Volleinspeisung Ihrer Anlage. Der Unterschied liegt lediglich darin, dass Ihnen keine festen EEG-Vergütungssätze mehr bezahlt werden und die Energiedaten viertelstündlich gemessen und vom Direktvermarktungsunternehmen abgerechnet werden müssen. Direktvermarkter sind somit Unternehmen, welche den von Ihrer Anlage erzeugten Strom zu einem vereinbarten Preis kaufen, an der Börse zum „Marktwert Solar“ vermarkten und Ihnen den Erlös vergüten.
Zur Umsetzung dieses Konzeptes fallen für Sie jedoch Kosten (laufende Dienstleistungsentgelte) im Zuge der notwendigen Zählerplatz-Ertüchtigung durch den Dienstleister an. Darum ist diese Variante für kleinere Anlagen unter 7 kWp meist unwirtschaftlich.
Eigenverbrauch (Umrüstung)
Bei der Umrüstung auf Eigenverbrauch wird der von Ihrer Anlage erzeugte Strom, bevorzugt und zeitgleich im Haushalt privat verbraucht. Entgegen der Erwartungen aus den Gesetzesvorschlägen zur EEG-Novelle sind Anlagenbetreiber mit einer Anlagenleistung < 7 kWp nicht verpflichtet, ein intelligentes Messsystem bei der Umrüstung auf Eigenverbrauch einzubauen. Die überschüssig erzeugte aber nicht verbrauchte Energie Ihrer PV-Anlage muss jedoch ebenfalls erfasst werden.
Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten:
- Die Überschusseinspeisung kann nach Umrüstung auf Eigenverbrauch in das regionale Stadtnetz der Stadtwerk Haßfurt GmbH eingespeist werden. Jedoch muss hierbei beachtet werden, dass rechtlich lediglich der Jahresmarktwert-Solar in Höhe von ca. 4,323 ct/kWh (Stand September 2024) vergütet werden darf. Eine eigenständige Aufstockung des Betrages wie in Möglichkeit 1, bei der „Fortführung der Volleinspeisung“, ist hier nicht erlaubt.
- Die überschüssige Energie kann einem Direktvermarkter zur Verfügung gestellt werden, was jedoch die Installation eines intelligenten Messsystems nach sich zieht und somit zusätzliche Kosten für den Zählerumbau und die Beauftragung des Direktvermarkters verursacht.
Grundsätzlich müssen Sie als Anlagenbetreiber den Umbau mit einem zertifizierten Elektroinstallateur vornehmen, wodurch Kosten für den Umbau auf Eigenverbrauch anfallen. Das Stadtwerk kann diese Dienstleistung explizit nicht übernehmen.
Eigenverbrauch mit integriertem Stromspeicher
Die Variante des Eigenverbrauchs kann mit der Integration eines Stromspeichers optimiert werden. Der Solarstrom kann in einen Stromspeicher geladen werden, von dem aus zeitversetzt der tägliche Restbedarf über die sonnenarmen Stunden gedeckt werden kann. Bei dieser Variante fallen neben den Kosten für die Umrüstung auf Eigenverbrauch in der Regel hohe Investitionskosten für einen Speicher an.
Repowering (Neuinstallation)
Sie haben als Hausbesitzer und Anlagenbetreiber die Möglichkeit, sich eine neue PV-Anlage zu montieren, nachdem Sie ausgeförderte Altanlage demontiert haben. Dadurch haben Sie erneut Anspruch auf Einspeisevorrang und die derzeitige EEG-Vergütung für die kommenden 20 Jahre ab der Inbetriebnahme. Derzeit liegt die Vergütung für PV-Anlagen kleiner 10 kWp bei etwa 10 Ct/kWh-EEG-Einspeisevergütung.
Sie können sich nun für eine Möglichkeit entscheiden und diese bei uns hinterlegen oder auch noch weitere Informationen zu den einzelnen Möglichkeiten einholen.