Ab dem 01.01.2021 gibt es in Deutschland einen nationalen CO2-Emissionshandel. Dieser wird durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) geregelt und erweitert die Bepreisung von CO2 auf Bereiche, die noch nicht vom europäischen Emissionshandel (EU-ETS) erfasst sind. Hierdurch werden fossile Energieträger, wie Erdgas, Heizöl, Benzin oder Diesel, die außerhalb des EU-ETS zum Einsatz kommen, mit einem zusätzlichen Aufschlag bepreist. Dieser Aufpreis wird den Verbrauchern in Rechnung gestellt. Sie als Erdgas-Kunde der Stadtwerk Haßfurt GmbH fallen beispielsweise unter solch einen Verbraucher fossiler Energieträger, weshalb wir Ihnen diese CO2-Abgabe in der kommenden Jahresabrechnung verrechnen müssen.
Schnell und einfach erklärt finden Sie alle weiteren Informationen im folgenden Erklärfilm.
Ziel des Gesetzes ist es, einen Beitrag zur Energieeinsparung, zur Verbesserung der Energieeffizienz sowie zum Umstieg auf erneuerbare Energien im Wärmemarkt und im Verkehrssektor zu leisten. Die CO2-Abgabe soll einen Beitrag zu der Erreichung der nationalen Klimaschutzziele leisten.
Die Abgabe beläuft sich im ersten Jahr auf 25 € pro Tonne CO2 und steigt auf bis zu 55 € pro Tonne CO2 im Jahr 2025. Dies entspricht in etwa 0,5 Cent pro Kilowattstunde Erdgas und bedeutet im Jahr 2021 Mehrkosten von rund 160 € für ein unsaniertes Einfamilienhaus mit 150 qm beheizter Fläche und etwa 70 € für eine Wohnung im unsanierten Wohngebäude mit einer Größe von 90 qm. Im Neubau hingegen ist der Unterschied kaum bemerkbar.
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