Netzanschlussbegehren Balkonkraftanlage
Was ist überhaupt eine Balkonkraftanlage?
Nach der Definition der Bundesnetzagentur können Solaranlagen auch in Form von Balkon-Solaranlagen betrieben werden. Weitere verbreitete Bezeichnungen für diese Anlagen sind z.B. Balkonkraftwerk, Balkon-PV, Steckersolargerät oder steckerfertige PV-Anlage.
Balkonkraftwerke werden in der Regel direkt über eine Steckdose an den Haus- oder Wohnungsstromkreis angeschlossen und bestehen insbesondere aus:
- einem oder wenigen Solarmodulen (Aufdachmodule haben häufig eine Leistung von 300 Watt und mehr; Balkonmodule sind auch mit deutlich geringerer Leistung erhältlich). Nach der Novellierung des EEGs durch das Solarpaket 1 (Stand 2024) entspricht die maximal zulässige Erzeugungsleistung maximal 2.000 Wp (2 kWp).
- einem Wechselrichter, der den erzeugten Gleichstrom in den im Haushalt nutzbaren Wechselstrom umwandelt. Die maximal zulässige Wechselrichterleistung nach EEG entspricht aktuell 800 VA
Mit der nun erfolgten Verabschiedung des im August 2023 in die Wege geleiteten Solarpaket 1 (Gesetz zur Änderung des EEG und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung) soll es den Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen erleichtert werden, Photovoltaikanlagen zu installieren sowie zu betreiben. Gleichzeitig soll insbesondere die Bürokratie vermindert werden. Das Gesetzespaket soll einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung unserer ambitionierten Klimaschutzziele beitragen.
Die novellierten Regelungen umfassen auch die Inbetriebnahme von Klein-Photovoltaikanlagen auf Balkonen. Die als sogenannte Balkonkraftwerke bezeichneten Erzeugungsanlagen sollen künftig durch Bürgerinnen und Bürgern deutlich einfacher und damit auch schneller in Betrieb genommen werden können. Eine Registrierungsverpflichtung besteht jedoch auch weiterhin.
Mit Klick auf den Button gelangt Ihr direkt zur Registrierung:
Die vereinfachte Inbetriebnahme durch die Bundesnetzagentur ist bereits ab dem 1. April 2024 möglich und wurde auf wenige, einfach einzugebende Daten beschränkt. Die bis dato vorgeschriebene Meldung der Anlage an den Netzbetreiber entfällt. Die Bundesnetzagentur informiert nach Registrierung Ihrer Anlage automatisch den zuständigen Netzbetreiber über das neu angeschlossene Balkonkraftwerk.
Weitere Neuerungen durch das Solarpaket 1:
- Zweirichtungszähler/ Digitaler Zähler nicht mehr verpflichtend
Die Installation Ihres neuen Balkonkraftwerkes soll nicht durch einen Zählerwechsel verhindert werden. Daher dürfen trotz des installierten Balkonkraftwerks übergangsweise die alten Ferraris-Zähler weiter genutzt werden. Der bisherige Stromzähler läuft dann einfach rückwärts, wenn Strom eingespeist wird. So profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher davon, denn das senkt die Strommenge, die sie bezahlen.
- Leistungsfähigere Balkonkraftwerke erlaubt
Mit der neuen Regelung sind künftig leistungsfähigere Balkonsolaranlagen zulässig. Die vereinfachte Anmeldung nach EEG gilt demnach für Balkonkraftanlagen mit einer Erzeugungsleistung von insgesamt bis zu 2 kWp und einer Wechselrichtung von max. 800 VA.
Für abweichende Anlagen ist eine Anmeldung nach VDE-Norm VDE-AR-N 4105 verpflichtend!
- Stromeinspeisung ist über Steckdose möglich
Bis zur Novellierung des Reglements war der Anschluss einer steckerfertigen PV-Anlage nur über eine spezielle Energiesteckvorrichtung unter Berücksichtigung der DIN VDE V0100-551 zulässig. Künftig sollen Balkonkraftwerke auch mit einem herkömmlichen Schukostecker auskommen. Das erleichtert die Installation erheblich. Hierzu muss jedoch noch eine Norm mit den Verbänden erarbeitet werden. Um eine dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Anbindung Ihres Balkonkraftwerkes sicherzustellen, empfehlen wir Ihnen eine kurze Rücksprache mit Ihrem Anlagenerrichter.
Weitere Informationen über die aktuellen Regelungen rund um Balkonkraftwerke finden Sie unter den nachfolgend angeführten Links:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/solarpaket-photovoltaik-balkonkraftwerke-2213726
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/20240328_MaStR_Reg.html
Bei Fragen können Sie sich gerne an unsere Kollegen vom Netzanschluss wenden: