Emissionsfaktor nach CO²KostAufG
Sehr geehrte Damen und Herren,
leider mussten wir feststellen, dass uns bei der diesjährigen Jahresendabrechnung für Gaskunden ein Fehler unterlaufen ist. Nach dem am 01.01.2023 in Kraft getretenen „Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten – kurz CO2KostAufG“ hat der Brennstofflieferant den entsprechenden Emissionsfaktor der Brennstoff- Wärmelieferung auf der Rechnung auszuweisen.
Leider mussten wir feststellen, dass dieser nicht auf unserer Jahresrechnung Gas enthalten war. Hierfür möchten wir Sie ausdrücklich um Entschuldigung bitten.
Um Ihnen trotz unseres Fehlers, die durch das Gesetz vorgeschriebene Berechnung der jährlichen Kohlendioxidemissionen ermöglichen zu können, erhalten Sie hiermit den von uns benötigten Emissionsfaktor für den gelieferten Brennstoff Gas gemäß „Verordnung über die Emissionsberichterstattung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz für die Jahre 2023 bis 2030 (kurz Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 – EBeV 2030)“.
Erdgas: 0,20088 kg CO2/kWhHi (heizwertbezogener Emissionsfaktor)
Da die Gasabrechnung auf Bezug des Brennwertes erfolgt, haben wir den anzugebenden Wert für Sie umgerechnet:
CO2 Emissionsfaktor Erdgas: 0,18137 kgCO2/kWhHs
Bei evtl. Rückfragen steht Ihnen unser Team der Verbrauchsabrechnung zur Verfügung.
Ihr Team der Stadtwerk Haßfurt GmbH