Antrag Ladekarte
Vereinbarung zur Nutzung öffentlicher Ladesäulen
- Der Kunde kann sein Elektrofahrzeug an den Elektro-Ladesäulen des Betreibers laden (eine Übersicht der Ladestationen finden Sie hier)
- Der Verlust der Kundenkarte ist unverzüglich anzuzeigen. Schäden, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren, hat der Kunde dem Betreiber zu ersetzen. Im Falle eines Verlustes der Kundenkarte und für das Ausstellen einer Ersatzkarte werden einmalig 10€ berechnet.
- Der Kunde haftet für die Entnahme laut Zählwerk, insbesondere auch bei Missbrauch und/oder Verlust der Kundenkarte. Ferner haftet der Kunde für alle Schäden, die er oder sein Beauftragter an der Elektro-Tankstelle verursacht.
- Diese Vereinbarung läuft auf unbestimmte Zeit. Sie kann jederzeit durch Rückgabe der Kundenkarte gekündigt werden.
- Die Nutzung der Ladestationen erfolgt auf eigene Gefahr.
- Die gültigen Ladetarife finden sich auf den Preisaushängen an den Ladestationen und auf der Website
- Die Rechnungsstellung für die Tankvorgänge erfolgt quartalsweise.
- Der Betreiber behält sich vor, Kunden der Stadtwerk Haßfurt GmbH zu vergünstigten Konditionen abzurechnen. Voraussetzung hierfür ist die Belieferung mit Strom und/oder Gas.
- Die vom Kunden gemachten personenbezogenen Angaben dienen ausschließlich der Kommunikation mit dem Kunden sowie der Abrechnung der Tankvorgänge.
- Der Kunde ist dazu angehalten nach Betankung seines Elektromobils den Stellplatz unverzüglich zu verlassen, um weiteren Kunden die Möglichkeit zur Nutzung der Ladestation zu geben.