Mieterwechsel

An-, Ab- und Ummeldungen können ab dem Tag der Meldung nur noch genau 6 Wochen rückwirkend vorgenommen werden. Innerhalb dieser Frist muss dem Netzbetreiber die Meldung vorgelegt werden.

Was heißt das für Sie?

Für einen reibungslosen Ablauf ist es wichtig, dass Sie uns rechtzeitig über Mieter-, Eigentümer oder Verwalterwechsel informieren. Hierbei ist für uns das Datum der Schlüsselübergabe maßgebend. Bitte melden Sie sich umgehend nach der Schlüsselübergabe.

Sollte die Frist versäumt werden, melden wir nur sechs Wochen rückwirkend ab und die Kosten ab dem tatsächlichen Nutzungsverhältnis müssen im Innenverhältnis geklärt werden.

Sie ziehen um und wollen dies bei uns melden? Dann haben Sie hier die Möglichkeit dazu:

Bei Fragen können Sie sich an unseren Kundencenter wenden:

Telefon: 09521/9494-330

Mail: kundenservice@stwhas.de