Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse
Der Bundestag hat am 15.12.2022 die Gesetzesentwürfe für die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen beschlossen. Mit den Preisbremsen werden Verbraucher/innen und auch die Wirtschaft entlastet.
Hier erfahren Sie die wichtigsten Informationen:
Private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen unter 1,5 Mio. kWh Gas/Wärme oder 30.000 kWh Strom zahlen in Zukunft nur noch je kWh:
Haushaltskund/innen, kleine und mittlere Unternehmen (SLP)
Strom
< 30.000 kWh
SLP-Kund:innen und RLM-Entnahmestellen, die unter 30.000 kWh verbrauchen erhalten 80% ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 ct/kWh.
Erdgas
< 1,5 Millionen kWh
Private Haushalte (SLP) und kleine/mittlere Unternehmen (RLM) bis zu einem Jahresverbrauch von 1,5 Mio. kWh erhalten 80% ihres bisherigen Gasverbrauchs (Prognose aus September 2022) zu einem Bruttopreis von 12 ct/kWh.
Wärme
< 1,5 Millionen kWh
Anspruch auf eine Entlastung in Höhe von 80% Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs bei einem Bruttobetrag von 9,5 ct/kWh bzw. 95,00 €/MWh haben alle Wärmekunden unter 1,5 Mio. kWh Verbrauch.
Für alle Sparten gilt
Nur für den übrigen Verbrauch, der darüber hinausgeht, muss der reguläre Marktpreis gezahlt werden.
Die Preisbremse für SLP-Kunden leicht erklärt (ab 1.47 Minuten)
Mittlere, größere Unternehmen (RLM)
Strom
> 30.000 kWh
Für mittlere und große Unternehmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch liegt der Deckel bei 13 ct/kWh, netto für 70% des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr.
Erdgas
> 1,5 Millionen kWh
Anspruch auf die „7 Cent-Regelung/kWh (netto) für 70% Jahresverbrauch“ haben
- alle RLM-Kunden mit einem Jahresverbrauch über 1,5 Mio. kWh
- zugelassene Krankenhäuser
Grundlage: Netzentnahme des Jahres 2021
Wärme
> 1,5 Millionen kWh
Verbraucher mit mehr als 1,5 Mio. kWh oder Krankenhäuser erhalten eine Entlastung in Höhe von 70% der gemessenen Wärmemenge des Jahres 2021 bei einem Nettopreis von 7,5 ct/kWh bzw. 9 ct/kWh für Dampf.
Für alle Sparten gilt
Für den übrigen Verbrauch zahlen die Unternehmen den regulären Marktpreis. Diese Regelung gilt auch für Krankenhäuser.
*Unternehmen, die über 2 Millionen Euro Gesamtentlastung in Anspruch nehmen, haben erweiterte Mitteilungspflichten an den Versorger und die Prüfbehörde.
Sie haben weitere Fragen?
Alle Informationen zum Versorgerwechsel, Einrichtung einer neuen Entnahmestelle, Verbrauch von Wärmepumpen und E-Mobilität und viele weitere Erläuterungen erhalten Sie für die Sparte Strom unter www.bmwk.de/Strom und für Gas und Wärme unter www.bmwk.de/GasWärme.
Bei weiteren Fragen bzw. Unklarheiten können Sie auch jederzeit Kontakt mit unseren Kundenberater/innen unter der Telefon-Nummer 09521/9494-330 oder per Email an kundenservice@stwhas.de aufnehmen.