Netzanschlussbegehren für Erzeugungsanlagen und Speicher
Einspeiseanlagen unterliegen gemäß EEG 2021 § 8 grundsätzlich der Meldepflicht bei Ihrem örtlichen Netzbetreiber, dem Stadtwerk Haßfurt. Nur dieser ist in der Lage, das Netzanschlussverhältnis am gewünschten Punkt beurteilen zu können. Meldepflichtig sind Neuanlagen und auch Änderungen (Erweiterungen) bei bestehenden Anlagen. Das Netzanschlussbegehren des Einspeisewilligen sollte, wie in den folgenden Schritten beschrieben erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass die Installation Ihrer Erzeugungsanlage nicht vor dem Einreichen Ihres Netzanschlussbegehren erfolgen sollte.
Zu jedem Punkt stellen wir Ihnen alle erforderlichen Formulare und Unterlagen zur Verfügung.
Die Anmeldung zum Netzanschluss bitte digital an netzanschluss@stwhas.de
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Erzeugungsanlagen und Speicher mit PEmax < 135 kW nach VDE-AR-N 4105
1. Netzanschlussbegehren einer Erzeugungsanlage
Um den geplanten Anschluss Ihrer Erzeugungsanlage an das Versorgungsnetz prüfen zu lassen (Netzverträglichkeitsprüfung), reichen Sie bitte folgende Unterlagen (gemäß VDE-AR-N 4105:2018-11) über Ihren Elektroinstallateur ein:
- Lageplan (mit Flurnummer u. Kennzeichnung der EEG-Anlage)
- gewünschter Netzverknüpfungspunkt
- Formblatt E1 – Antragstellung für Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz
- Formblatt E2 – Datenblatt für Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz
- Messkonzept
Sonderfall: Steckersolargerät
Unter einem Steckersolargerät verstehen wir:
- ein einzelnes, steckerfertiges Solarmodul, welches direkt an eine herkömmliche Haushaltssteckdose(230V) (bis 600 Watt Gesamtanschlussleistung am Stecker) angeschlossen werden kann.
Dieses Gerät unterliegt zwar laut „EEG 2021 Par.3 – Abs.1“ als EEG-Anlage auch der Meldepflicht beim Verteilernetzbetreiber, jedoch ist bei Inbetriebnahme eines einzelnen Steckersolargerätes aufgrund der geringen Leistung und Netzeinwirkungen fachtechnisch keine explizite Netzverträglichkeitsprüfung seitens des Netzbetreibers notwendig. Deshalb verzichten wir aus Vereinfachungsgründen dem Bürokratieabbau dienend hier (und nur in diesem Falle) auf die Einforderung des ansonsten vorgeschriebenen Netzanschlussbegehrens über einen Fachinstallateur mit den normierten Formblättern E1, E2 usw.
Um Ihrer gesetzlichen Meldepflicht für ein einzelnes, steckfertiges Solarmodul (bis 600 Watt Gesamtanschlussleistung am Netzstecker) nachzukommen, genügt uns bei diesem Einzelsonderfall Ihre formlose Mitteilung über den geplanten Netzanschluss/Inbetriebnahme eines direkt an eine herkömmliche Haushaltssteckdose (230 V) angeschlossenen Steckersolargerätes.
Wir empfehlen aus Sicherheitsgründen dringend nur Geräte einzusetzen, welche dem Kriterienkatalog der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) entsprechende Herstellererklärungen besitzen. Umfassend können Sie sich unter folgendem Link über die Besonderheiten der Steckersolargeräte informieren:
Dort erfahren Sie auch stets den aktuellsten Stand zu den gesetzlichen Regelungen.
Hinweis:
Ihre Meldepflicht gegenüber dem Stadtwerk Haßfurt als Ihrem Netzbetreiber gilt erst als erfüllt, nachdem Sie unsere schriftliche Registrierungsbestätigung erhalten haben und vorweisen können.
Diese Vereinfachung gilt ausdrücklich nicht für PV-Anlagen mit mehr als einem einzelnen Gerät/Modul. Für darüber hinaus gehende Anfragen sind entsprechend die oben genannten Vordrucke komplett einzureichen.
2. Netzverträglichkeitsprüfung und Ergebnismitteilung
Nach Eingang der vollständigen Unterlagen wird Ihr Netzbetreiber prüfen, ob ein Netzanschluss in der gewünschten Form technisch möglich ist oder ob entsprechende Netzertüchtigungsmaßnahmen erforderlich sein sollten. Ist die Inbetriebsetzung ihrer Erzeugungsanlage nicht ohne Ertüchtigung des Verteilernetzes möglich, erstellen wir Ihnen gerne eine Kostenabschätzung zu notwendigen Netzausbaumaßnahmen bzw. einen Kostenrahmen für die Netzverträglichkeitsprüfung.
Nach positiver Netzverträglichkeitsprüfung nennen wir Ihnen den technisch und wirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt. Nach § 8 Abs. 1 EEG 2021 gilt bei einer maximal installierten Leistung von 30 kWp auf einem Grundstück (mit bereits bestehendem Netzanschluss) der Verknüpfungspunkt des Grundstückes als der jeweils günstigste Verknüpfungspunkt. Ist Ihre Anlage größer als 30 kWp entscheidet der Netzbetreiber über den technisch und wirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt.
3. Anmeldung zum Netzanschluss / Aufforderung zur Zählermontage
Nach der Fertigstellung der Einspeiseanlage mit vollständiger technischer Betriebsbereitschaft, erfolgt die Anmeldung zum Netzanschluss / Aufforderung zur Zählermontage der Anlage (gemäß VDE-AR-N 4105:2018-11) durch den vom Anlagenbetreiber beauftragten Elektroinstallateur.
Dabei sind folgende Unterlagen (gemäß VDE-AR-N 4105:2018-11) einzureichen:
- Formblatt – Anmeldung zum Netzanschluss (vom BDEW – Strom)
Achtung: Unterschrift vom Kunden ist zwingend notwendig! - Elektroschaltbild (Projektbezogenes Anlagenschema mit Daten der einzelnen Komponenten)
- Formblatt E4 – Einheitenzertifikat für den Wechselrichter
- Formblatt E5 – Prüfbericht „Netzrückwirkungen“, nur für Erzeugungseinheiten mit einem Eingangsstrom > 75 A
- Formblatt E6 – Zertifikat für den Netz- und Anlagen-Schutz [ggf. Konformitätsnachweis zum Netz- und Anlagen-Schutz der Erzeugungseinheit (z.B. im Wechselrichter integriert)]
- Formblatt E8 – Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungsanlagen und/oder Speicher
- Bestätigung über den Einbau und die Funktion des Einspeisemanagement (70%-Regelung bzw. Funkrundsteuerempfänger (FRE))
- Messkonzept
Für den Anschluss eines Speichers, sind die folgenden Unterlagen zusätzlich von Ihrem Elektroinstallateur einzureichen:
- Formblatt E3 – Datenblatt für Speicher
- ggf. Formblatt E4 – Einheitenzertifikat für den Wechselrichter des Speichers
- ggf. Formblatt E5 – Prüfbericht „Netzrückwirkungen“, nur für Erzeugungseinheiten mit einem Eingangsstrom > 75 A
- ggf. Formblatt E6 – Zertifikat für den Netz- und Anlagen-Schutz
Weiterführende Informationen für den Anschluss von Speichern am Niederspannungsnetz, finden Sie in den VDE – FNN Hinweisen:
4. Abrechnungsrelevante Daten / EEG-/KWKG-Vergütung / Direktvermarktung
Für die Abrechnung bzw. die Auszahlung der EEG-/KWKG-Vergütung Ihrer Erzeugungsanlage sind nachfolgende Formulare auszufüllen und bei uns einzureichen:
- Formblatt – Abrechnungsrelevante Daten
- Formblatt – Bilanzkreiszuordnung / Vergütung / Direktvermarktung (5 Wochen vor Inbetriebnahme)
5. Zählersetzung/ Aufschaltung der Erzeugungsanlage
Die Inbetriebsetzung der Messeinrichtung und die Funktionskontrolle des Einspeisemanagements (EinsMan) erfolgen nach Vorliegen aller oben aufgeführten Unterlagen. Der vom Anlagenbetreiber beauftragte Elektroinstallateur vereinbart, mit dem Stadtwerk Haßfurt als dem grundzuständigen Verteilernetzbetreiber (VNB), einen Termin für die Zählersetzung vor Ort. Bei diesem Termin wird die Betriebsbereitschaft der Messeinrichtung hergestellt, dokumentiert (Datum der Inbetriebsetzung, Zählerstände, Zählernummern, Tarife, usw.) und von allen Beteiligten gegengezeichnet. Eventuell anfallende Kosten können Sie der gültigen Preisliste Netzanschlusskosten entnehmen.
6. Meldebestätigung Bundesnetzagentur (BNetzA)
Die 2019 in Kraft getretene Marktstammdatenregisterverordnung verpflichtet alle Anlagenbetreiber zur Registrierung ihrer Erzeugungsanlagen in das Marktstammdatenregister (MaStR). Das entsprechende Internetportal der Bundesnetzagentur erreichen Sie unter folgendem Link https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR . Sie sind zur Registrierung Ihrer Anlagen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme verpflichtet.
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Erzeugungsanlagen und Speicher mit PEmax > 135 kW nach VDE-AR-N 4110
Neben den durch die VDE AR-N 4110 gegebenen Vorgaben sind im Netzgebiet der Stadtwerk Haßfurt GmbH für Planung, Bau und Betrieb von Anlagen, die unter die angeführte VDE-Norm fallen, auch die TAB-MSP der Stadtwerk Haßfurt GmbH anzuwenden.
Für die Anmeldung einer Erzeugungsanlage > 135 kW reichen Sie bitte gemäß VDE-AR-N-4110, die folgenden Formblätter ein:
- Formblatt E1 – Antragstellung für Netzanschlüsse (Mittelspannung)
- Formblatt E3 – Netzanschlussplanung (Erklärungspflicht)
- Formblatt E4 – Errichtungsplanung (Stellungnahme zu einzelnen Punkten notwendig)
- Formblatt E8 – Datenblatt einer Erzeugungsanlage/eines Speichers – Mittelspannung
- Formblatt E13 – Einheitenzertifikat
- Formblatt E14 – Komponentenzertifikat
Einzelne Formblätter für Erzeugungsanlagen (E.1-E.17)
Zur Vergütung bzw. Vermarktung Ihrer Anlage reichen Sie bitte folgende Formblätter spätestens 5 Wochen vor Inbetriebnahme Ihrer Anlage bei uns ein:
- Formblatt – Abrechnungsrelevante Daten
- Formblatt – Bilanzkreiszuordnung / Vergütung / Direktvermarktung (5 Wochen vor Inbetriebnahme)
Für die weiteren Schritte kommen wir dann gesondert auf Sie zurück.