Wiederverkäufernachweis
Nachweis für Wiederverkäufer von Elektrizität und Erdgas für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers.
Die Stadtwerk Haßfurt GmbH ist Wiederverkäufer von Elektrizität und Erdgas im Sinne von § 3g Abs. 1 UStG. Der aktuell gültige Nachweis der Wiederverkäufereigenschaft zum Zwecke der Steuerschuldnerschaft steht Ihnen hier zum Download bereit.