Netzanschlussbegehren für Erzeugungsanlagen und Speicher _ Mittelspannung
Einspeiseanlagen unterliegen gemäß EEG 2023 § 8 grundsätzlich der Meldepflicht bei Ihrem örtlichen Netzbetreiber, dem Stadtwerk Haßfurt. Nur dieser ist in der Lage, das Netzanschlussverhältnis am gewünschten Punkt beurteilen zu können. Meldepflichtig sind Neuanlagen und auch Änderungen (Erweiterungen) bei bestehenden Anlagen. Das Netzanschlussbegehren des Einspeisewilligen sollte, wie in den folgenden Schritten beschrieben erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass die Installation Ihrer Erzeugungsanlage nicht vor dem Einreichen Ihres Netzanschlussbegehren erfolgen sollte.
Zu jedem Punkt stellen wir Ihnen alle erforderlichen Formulare und Unterlagen zur Verfügung.

ANSPRECHPARTNER
Technisches Büro
Tel.: 09521 9494-0
Email: netzanschluss@stwhas.de
Erzeugungsanlagen und Speicher mit PEmax > 135 kW nach VDE-AR-N 4110
TAB Mittelspannung
- Veröffentlicht: 29. Januar 2024
- Typ: PDF
TAB Mittelspannung Ergänzung
- Veröffentlicht: 29. Januar 2024
- Typ: PDF
Für die Anmeldung einer Erzeugungsanlage > 135 kW reichen Sie bitte gemäß VDE-AR-N-4110, die folgenden Formblätter ein:
- Formblatt E1 – Antragstellung für Netzanschlüsse (Mittelspannung)
- Formblatt E3 – Netzanschlussplanung (Erklärungspflicht)
- Formblatt E4 – Errichtungsplanung (Stellungnahme zu einzelnen Punkten notwendig)
- Formblatt E8 – Datenblatt einer Erzeugungsanlage/eines Speichers – Mittelspannung
- Formblatt E13 – Einheitenzertifikat
- Formblatt E14 – Komponentenzertifikat
Alle Formulare Mittelspannung – VDE-AR-N 4110
- Veröffentlicht: 29. Januar 2024
- Typ: PDF
Formblatt – Abrechnungsrelevante Daten
- Veröffentlicht: 29. Januar 2024
- Typ: PDF
- Zur Vergütung bzw. Vermarktung Ihrer Anlage reichen Sie bitte folgende Formblätter spätestens 5 Wochen vor Inbetriebnahme Ihrer Anlage bei uns ein.
Anmeldung Bilanzkreiswechsel von Anlagen
- Veröffentlicht: 29. Januar 2024
- Typ: PDF
Für die weiteren Schritte kommen wir dann gesondert auf Sie zurück.
- E.1. Antragsstellung
- E.2. Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen
- E.3. Netzanschlussprüfung
- E.4. Errichtungsplanung
- E.5. Inbetriebsetzungsauftrag
- E.6. Erdungsprotokoll
- E.7. Inbetriebsetzungsprotokoll für Übergabestationen
- E.8. Datenblatt einer Erzeugungsanlage/eines Speicher – Mittelspannung
- E.9. Netzbetreiber – Abfragebogen
- E.10. Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungseinheiten und Speicher
- E.11. Inbetriebsetzungserklärung Erzeugungsanlage/Speicher
- E.12. Konformitätserklärung für Erzeugungslangen/Speicher
- E.13. Einheitenzertifikat
- E.14. Komponentenzertifikat
- E.15. Anlagenzertifikat
- E.16. Betriebserlaubnisverfahren
- E.17. Beschränktes Betriebserlaubnisverfahren
Meldebestätigung Bundesnetzagentur (BNetzA)
Die 2019 in Kraft getretene Marktstammdatenregisterverordnung verpflichtet alle Anlagenbetreiber zur Registrierung ihrer Erzeugungsanlagen in das Marktstammdatenregister (MaStR). Das entsprechende Internetportal der Bundesnetzagentur erreichen Sie unter folgendem Link https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR. Sie sind zur Registrierung Ihrer Anlagen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme verpflichtet.
Unsere Portale finden Sie hier:
Kundenportal
Melden Sie Ihre Erzeugungs- oder Verbrauchsanlage einfach online an oder verfolgen Sie den Status Ihrer Aufträge.
Installateurs-Portal
Reichen Sie Anmeldungen für Ihre Kunden digital ein, behalten Sie den Überblick über laufende Prozesse und tauschen Sie übersichtlich Informationen mit dem Netzbetreiber aus.