Unser Stromnetz – Erneuerbare Energien & intelligente Netztechnik

Das Netz sichert die Versorgungssicherheit im Alltag und das zu 100 % mit erneuerbarem Strom. Seit Anfang 2020 stammen alle eingespeisten Kilowattstunden ausschließlich aus erneuerbaren Quellen, darunter eigene Wind- und PV-Anlagen sowie zertifizierter Wasserkraft.

Netzentgelte Strom 2026

  • veröffentlicht am 29.12.2025

Referenzblatt verm. Netzentgelte

  • gültig ab 01.01.2019

Zuschuss Übertragungsnetz­kosten

  • Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten 2026

Rahmenverträge

  • Netznutzungsvertrag

Netzstrukturdaten 2024

  • gemäß des Leitfadens der Bundesnetzagentur vom 23.06.2008

Hochlastzeitfenster

  • Hochlastzeitfenster 2026

Allgemeine Bedingungen

  • Allgemeine Bedingungen der Stadtwerk Haßfurt GmbH für den Netzanschluss und die Anschlussnutzung in der Mittelspannung

Fiktive Netzentgelte

  • Fiktive Netzentgelte Strom 2026

Mehr-/Mindermengenpreise nach STROMNZV §13 (3)

Gemäß § 13 (3) StromNZV sind durch die Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen einheitliche Preise für Mehr- und Mindermengen auf der Grundlage monatlicher Marktpreise zu berechnen und im Internet zu veröffentlichen.

Wie in Abschnitt 4 des VDN-Praxisleitfadens „Ermittlung und Abrechnung von Jahresmehr- und –mindermengen“ beschrieben, wird den Netzbetreibern die Möglichkeit gegeben, die vom bdew veröffentlichten Preise zu übernehmen. Die Werte werden gemäß Abschnitt 4.2 des Praxisleitfadens auf Basis von EEX-Börsenstundenpreisen (Quelle: www.eex.com/de, Rubrik Marktinformation) und normierter Lastprofile berechnet:

Wichtiger Hinweis

Während des Betriebs der Stromversorgungsanlagen können u.a. im Rahmen von Wartungsarbeiten kurzfristige Spannungsspitzen auftreten, welche sich technisch nicht vermeiden lassen. Da eine ausreichend starke Überspannung Ihre elektrischen Geräte nachhaltig beschädigen kann, empfehlen wir dringend die Verwendung eines Überspannungsschutzes (SPD Typ 1, 2 und 3), um Ihr Haus und Ihre elektrischen Geräte wirksam zu schützen. Für diesbezügliche Rückfragen stehen Ihnen unsere technischen Mitarbeiter unter netzanschluss@stwhas.de zur Verfügung.

Grundversorger Strom im Netzgebiet der Gesellschaft (§36 Abs. 2 EnWG)

Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung nach § 36 Abs. 2 EnWG sind verpflichtet den Status der Grundversorgung regelmäßig festzustellen und zu veröffentlichen.

Die Konzessionsabgabe in unserem Netzgebiet richtet sich nach Konzessionsabgabenverordnung (KAV) vom 9. Januar 1992 in der Änderungsfassung vom 01.11.2006 für Gemeinden bis 25.000 Einwohner.

  • Lieferung an Sondervertragskunden: 0,11 Ct/kWh.
  • Lieferung an Tarifkunden: 1,32 Ct/kWh
  • im Schwachlasttarif: 0,61 Ct/kWh