Netzanschlussbegehren für Erzeugungsanlagen und Speicher _ Niederspannung
Erzeugungsanlagen und Speicher mit PEmax < 135 kW nach VDE-AR-N 4105
Einspeiseanlagen unterliegen gemäß EEG 2023 § 8 grundsätzlich der Meldepflicht bei Ihrem örtlichen Netzbetreiber, dem Stadtwerk Haßfurt. Nur dieser ist in der Lage, das Netzanschlussverhältnis am gewünschten Punkt beurteilen zu können. Meldepflichtig sind Neuanlagen und auch Änderungen (Erweiterungen) bei bestehenden Anlagen. Das Netzanschlussbegehren des Einspeisewilligen sollte, wie in den folgenden Schritten beschrieben erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass die Installation Ihrer Erzeugungsanlage nicht vor dem Einreichen Ihres Netzanschlussbegehren erfolgen sollte.
Zu jedem Punkt stellen wir Ihnen alle erforderlichen Formulare und Unterlagen zur Verfügung.


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ANSPRECHPARTNER
Technisches Büro
Tel.: 09521 9494-0
Email: netzanschluss@stwhas.de
Folgende Leistungen stehen Ihnen in unserem Anmeldeportal zur Verfügung:
- Anmeldung von Erzeugungsanlagen bis hin zur Inbetriebnahme
- Einreichen der Daten und Statusinformationen über das Kundenportal
- Anmeldung von Verbrauchsanlagen bis hin zur Inbetriebnahme
- Vereinfachte Antragstellung für Installateure über unser Installateur-Portal
Kundenportal
Melden Sie Ihre Erzeugungs- oder Verbrauchsanlage einfach online an oder verfolgen Sie den Status Ihrer Aufträge.
Installateurs-Portal
Reichen Sie Anmeldungen für Ihre Kunden digital ein, behalten Sie den Überblick über laufende Prozesse und tauschen Sie übersichtlich Informationen mit dem Netzbetreiber aus.
Meldebestätigung Bundesnetzagentur (BNetzA)
Die 2019 in Kraft getretene Marktstammdatenregisterverordnung verpflichtet alle Anlagenbetreiber zur Registrierung ihrer Erzeugungsanlagen in das Marktstammdatenregister (MaStR). Das entsprechende Internetportal der Bundesnetzagentur erreichen Sie unter folgendem Link https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR. Sie sind zur Registrierung Ihrer Anlagen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme verpflichtet.
Bestätigung über die Begrenzung der Wirkleistung auf 60 % (Anlagen 2 kWp – 100 kWp)
- Veröffentlicht: 29. Januar 2024
- Typ: PDF
Weiterführende Informationen für den Anschluss von Speichern am Niederspannungsnetz, finden Sie in den VDE – FNN Hinweisen:
Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz
- Veröffentlicht: 29. Januar 2024
- Typ: PDF